Die Pandemie des Corona Virus wirft in vielen Rechtsgebieten schwierige Fragen auf. Das Reisrecht ist dabei derzeit besonders betroffen, da Urlaubsreise nicht angetreten werden können, Veranstaltungen abgesagt werden und Hotelzimmer storniert werden müssen.
Soweit Flüge ausfallen, stehen Ihnen Ansprüche auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises zu.
Soweit Pauschalreisen nicht angetreten werden können oder bereits angetretene Reise abgebrochen werden mussten, kann die Erstattung der geleisteten Beträge verlangt werden.
Schwieriger gestaltet es sich bei der Direktbuchung von Hotelzimmern, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind. In diesen Fällen gilt in der Regel nämlich nicht das Reiserecht sondern das Mietrecht. Ob und wie hier kostenlos storniert oder gekündigt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Gerne berate ich Sie bezüglich der auftretenden Probleme im Reiserecht. Wenn gewünscht, kann das gesamte Mandat von der Beratung bis zum Schreiben an die Gegenseite telefonisch und via E-Mail betreut werden.
Wie dies ablaufen kann, erkläre ich gerne in einem ersten Telefonat.
Vorrangig wünsche ich Ihnen und Ihren Liebsten, dass Sie gesund bleiben. Für rechtliche Probleme lassen sich auch in diesen zeiten sicherlich Lösungen finden!