Die Überlassung des ebay-Kontos. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner

Es sollte eigentlich keiner Klarstellung bedürfen, doch zeigt die Praxis, dass es notwendig ist: Überlassen Sie NIEMALS die Zugangsdaten zu ihrem ebay-Konto an andere!
Im Zuge der Betreuung eines Mandanten, der einen Kauf über ebay getätigt hatte, musste gegen den Verkäufer vorgegangen werden.
Vor Gericht trug der Verkäufer dann vor, dass er seine Nutzerdaten an seinen Schwager überlassen hatte und deswegen nicht hafte.
Ein klassisches Eigentor!
Wer einem Dritten die Nutzung seines ebay-Nutzerkontos ermöglicht, haftet für dessen Fehlverhalten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2005, 6 W 20/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2007, 2 W71/06).
Darüber hinaus hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Inhaber eines ebay-Nutzerkontos dann persönlich für das Fehlverhalten eines Dritten haftet, wenn er die Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto nicht hinreichend sichert (BGH, I ZR 114/06).
Es ist also klar ersichtlich, dass von der Überlassung der Zugangsdaten nichts Gutes kommen kann. Egal, wie gut es gemeint sein mag, egal, um wen es sich handelt. Überlassen Sie Ihre Nutzerdaten niemand anderen und sichern sie diese gegen den Zugriff Dritter!

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Thomas Liedorp-Osner

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Internetrecht

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